Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Dezernates Familie und Beziehung
im Bistum Fulda zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen
Bei allen Tätigkeiten ist es wichtig, dass es eine Atmosphäre gibt, in der das Ansprechen von persönlichen Grenzen, Grenzverletzungen und Übertritten möglich ist.
Die Mitarbeitenden, egal ob haupt-, ehren- oder nebenamtlich oder als Honorarkraft, sind verpflichtet, Grenzverletzungen, Übertritte und Gewalt anzusprechen und die Betroffenen zu schützen. Auch bei Vermutungen sollten Interventionsschritte eingeleitet werden, d.h. die Situation/Beobachtung an die Einrichtungsleitung und/oder an die übergeordnete Stelle im Bistum zu melden.
Die zuständigen Mitarbeitenden tragen Sorge dafür, dass nur
Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung und Bildung von Minderjährigen und
schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen betraut werden, die neben der
erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
"Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sie müssen auch sicher sein. Hier setzt Präventionsarbeit an, deren zentrales Ziel es ist, Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor jeglichen Grenzverletzungen und Machtmissbrauch zu schützen.
Prävention fängt im Kleinen an und ist spürbar wo sich Menschen miteinander wohlfühlen, wo Macht nicht ausgenutzt, sondern wo respektvoll auf Grenzen geachtet wird. Sie ist ein kontinuierliches pädagogisches Prinzip.
Eine nachhaltige Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt basiert auf einer Kultur des achtsamen Hinschauens und der Sensibilität für Gefährdungsmomente. Eine solche Präventionskultur fordert uns alle und kann nur gemeinsam gelingen. Dafür braucht es einheitliche Qualitätsstandards und klare Regelungen, die für alle verbindlich sind und die wirken."
Präventionsarbeit im Bistum Fulda